
Stand 01.01.2025
§ 1 Grundsätzliches
- Das Angebot des Vereins umfasst Fahrradtouren unterschiedlicher Dauer und Streckenlänge und richtet sich an Gelegenheits- und Vielfahrer gleichermaßen.
- Der Vorstand verabschiedet rechtzeitig vor Saisonbeginn einen Tourenplan. Der Tourenplan kann im Laufe der Zeit angepasst, erweitert oder gekürzt werden.
- Bei der Durchführung der Touren achtet ein Tourenleiter auf Sicherheit, Geschlossenheit der Gruppe sowie Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Den Weisungen des Tourenleiters ist Folge zu leisten.
§ 2 Halbtagestouren
- Halbtagestouren umfassen Ausfahrten mit einer Dauer von ca. 2-3 Stunden und einer Streckenlänge von ca. 20-40 Kilometern. Sie werden der Nachfrage entsprechend meist mehrfach wöchentlich zu unterschiedlichen Themen angeboten, um unterschiedlichen Ansprüchen, Interessen und Können gerecht zu werden.
- Halbtagestouren stehen Mitgliedern und Gästen offen. Gäste sind vor Beginn der Tour vom Tourenleiter darauf hinzuweisen, dass sie auf eigenes Risiko an der Tour teilnehmen und kein Versicherungsschutz o.ä. für sie besteht.
§ 3 Tagestouren
- Für die Teilnahme an Tagestouren ist eine Vereinsmitgliedschaft sowie eine rechtzeitige Anmeldung Voraussetzung.
- Tagestouren können mit oder ohne Teilnehmerbegrenzung ausgeschrieben sein. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge auf der Teilnehmerliste notiert. Liegt eine Teilnehmerbegrenzung vor und wird diese Grenze erreicht, so werden später eingehende Anmeldungen auf einer Warteliste notiert. Sie rücken auf die Teilnehmerliste nach, sobald dort ein Platz frei wird.
- Für Tagestouren können gemeinschaftliche Kosten anfallen, die vor Beginn der Tour zu einem festgelegten Termin in bar oder per Überweisung zu bezahlen sind.
- Die bezahlten Beträge werden bei kurzfristiger Absage erstattet, sofern noch keine Kosten an Dritte angefallen sind bzw. unvermeidbar anfallen werden.
§ 4 Mehrtagestouren
- Für die Teilnahme an Mehrtagestouren ist eine Vereinsmitgliedschaft, eine rechtzeitige Anmeldung und die Zahlung eines Vorabbetrages Voraussetzung.
- Für Mehrtagestouren gilt i.d.R. eine Teilnehmerbegrenzung. Liegen zum Anmeldetermin mehr Anmeldungen vor als Plätze vorgesehen sind, und kann die Platzanzahl nicht erweitert werden, entscheidet das Los. Anmeldungen, die beim Losverfahren nicht ´gezogen´ werden, kommen auf eine Warteliste. Sie rücken auf die Teilnehmerliste nach, sobald dort ein Platz frei wird.
- Mit Aufnahme auf die Teilnehmerliste wird ein Vorabbetrag fällig, der inerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist. Die Höhe des Vorabbetrages orientiert sich an dem Umfang / Aufwand der geplanten Mehrtagestour. Er sollte in einer Größenordnung von ca. 20 – 30 % der Fahrt- und Hotelkosten liegen – maximal bei 100 Euro. Der Vorabbetrag wird auf die späteren Kosten für Hotel, Verpflegung, Fahrkarten o.ä. angerechnet.
- Muss der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt seine Teilnahme -egal aus welchem Grund- absagen, kann er einen Ersatzteilnehmer stellen. Der Ersatzteilnehmer zahlt den Vorabbetrag an den absagenden Teilnehmer. Eine Erstattung des vom ursprünglichen Teilnehmer an den Verein oder Tourenleiter gezahlten Vorabbetrages ist ausgeschlossen.
- Ergibt sich aus den bezahlten Vorabbeträgen ein Überschuss, so ist dieser auf die gemeinschaftlichen Kosten der Mehrtagestour anzurechnen oder in die Vereinskasse einzuzahlen.
§ 5 Externe Sonderfahrten
- Auf Anfrage externer Personen, Vereine, Unternehmen kann der RS-Hemmoor Tourenleiter vermitteln. Der/die vermittelte/n Tourenleiter planen in Abstimmung mit dem ´Externen´ die Tour und führen diese eigenverantwortlich durch.
- Für die Vermittlung einer/s Tourenleiterin/s ist ein Honorar fällig. Ein Anteil in Höhe von 20 % des vom ´Extrenen´ gezahten Honorars verbleibt in der Vereinskasse – der darüber hinausgehende Betrag steht grundsätzlich dem / der Tourenleiter/in zu.
- Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das vom ´Externen´ gezahlte Honorar vom Tourenleiter bei seiner Einkommensteuer zu erklären ist.
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
zu § 4 Absatz 2: Beschreibung des Losverfahrens
Liegen zum Anmeldetermin mehr Anmeldungen vor als Plätze vorgesehen sind, und kann die Platzanzahl nicht erweitert werden, entscheidet das Los nach folgendem Verfahren:
a) Die Verlosung wird durchgeführt, nachdem alle Mitglieder ausreichend Zeit zur Anmeldung hatten – auf jeden Fall aber zeitig vor Saisonbeginn – z.B. bis Mitte Februar. Der Termin wird den Mitgliedern vorab bekannt gegeben.
b) Die Verlosung sollte möglichst von 3 Mitgliedern durchgeführt werden, die sich nicht als Teilnehmer zu den jeweiligen Touren angemeldet haben. Mitglieder als Beobachter sind uneingeschränkt zulässig.
c) Gelost wird getrennt nach vorhandenen Zimmerkategorien; also z.B. getrennt nach Einzel- und Doppelzimmer. Dabei werden die Namen der angemeldeten Mitglieder auf Zetteln notiert, die Zettel gefaltet in einen nicht durchsichtigen Behälter gegeben und unter Aufsicht gezogen. Die angemeldeten Mitglieder werden über das Ergebnis der Ziehung zeitnah informiert.
d) ´Nicht gezogene´ Mitglieder werden in Reihenfolge der weiteren Ziehung auf einer Warteliste notiert. Gleichzeitig wandern ihre Lose als zusätzliche Lose in den Topf der jeweils nächsten Ziehung, sofern sie sich ebenfalls dafür angemeldet haben. Dadurch erhöht sich ihre Chance, bei den nächstfolgenden Ziehungen gezogen zu werden.