{"id":2153,"date":"2019-04-21T10:51:03","date_gmt":"2019-04-21T10:51:03","guid":{"rendered":"http:\/\/rs-hemmoor.de\/?page_id=2153"},"modified":"2025-05-03T12:19:42","modified_gmt":"2025-05-03T12:19:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/?page_id=2153","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<hr \/>\n<h6><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-3340 aligncenter\" src=\"http:\/\/rs-hemmoor.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/2011-266x300.jpg\" alt=\"\" width=\"294\" height=\"332\" srcset=\"https:\/\/rs-hemmoor.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/2011-266x300.jpg 266w, https:\/\/rs-hemmoor.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/2011-768x865.jpg 768w, https:\/\/rs-hemmoor.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/2011.jpg 888w\" sizes=\"auto, (max-width: 294px) 100vw, 294px\" \/><\/h6>\n<h6 style=\"text-align: center;\">Mit Schreiben vom 24. April 2025 wurde die nachfolgende Satzung vom Registergericht in Tostedt\u00a0 angenommen. Auf Wunsch kann die Satzung auch als PDF-Datei <a href=\"http:\/\/rs-hemmoor.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Satzung-250307.pdf\">hier<\/a> \u00a0heruntergeladen werden.<\/h6>\n<hr \/>\n<h6>\u00a0<\/h6>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Satzung des RS-Hemmoor:<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein hat den Namen \u201eRS-Hemmoor\u201c. Er hat seinen Sitz in Hemmoor. Er ist im Vereinsregister eingetragen unter&nbsp;<em>\u201e<\/em><em>RS-Hemmoor e.V.\u201c.<\/em><\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Sports- insbesondere des Radsports.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht durch regelm\u00e4\u00dfige Ausfahrten, Trainingsfahrten und Teilnahme an Radsportveranstaltungen. Es wird die Fitness und Erhaltung der Gesundheit durch den Radsport angestrebt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder der Vereinsorgane nehmen ihre Aufgaben grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich wahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung, und zwar durch die F\u00f6rderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Gliederung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsf\u00fchrung selbstst\u00e4ndige\/unselbstst\u00e4ndige Abteilung gegr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>ordentlichen Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>f\u00f6rdernden Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreterinnen\/Vertretern. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, kann die Antragstellerin\/der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angeh\u00f6ren will, ohne sich in ihm sportlich zu bet\u00e4tigen. F\u00fcr die Aufnahme gelten die Regeln \u00fcber die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglied kann auch eine nat\u00fcrliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich (per Brief oder E-Mail) zu erkl\u00e4ren. Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monaten und nur zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>wegen erheblicher Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen,<\/li>\n\n\n\n<li>wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>oder wegen groben unsportlichen Verhaltens.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig; sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"4\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen oder Umlagen in H\u00f6he von mindestens einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verm\u00f6gen des Vereins. Andere Anspr\u00fcche gegen den Verein m\u00fcssen binnen sechs Monaten nach Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begr\u00fcndet werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Jahresbeitrag wird grunds\u00e4tzlich durch Bankeinzug eingezogen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und zur Einhaltung gemeinsamer Wertvorstellungen verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen verpflichtet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Organe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand besteht aus:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der ersten Vorsitzenden \/ dem ersten Vorsitzenden<\/li>\n\n\n\n<li>der stellvertretenden Vorsitzenden \/ dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n\n\n\n<li>der Kassenwartin \/ dem Kassenwart<\/li>\n\n\n\n<li>der Beir\u00e4tin \/ dem Beirat<\/li>\n\n\n\n<li>der Schriftf\u00fchrerin \/ dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol start=\"2\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden \/ des Vorsitzenden, bei deren \/ dessen Abwesenheit die ihrer Vertreterin \/ seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und \u00fcberwacht die T\u00e4tigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. \u00dcber seine T\u00e4tigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vorstandssitzung leitet die 1. Vorsitzende \/ der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit die 2. Vorsitzende \/ der 2. Vorsitzende. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von der Sitzungsleiterin \/ vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Ein Vorstandsbeschluss kann ggf. auf schriftlichem Wege oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB ist: \u2013 die erste Vorsitzende \/ der erste Vorsitzende \u2013 die stellvertretende Vorsitzende\/der stellvertretende Vorsitzende \u2013 die Kassenwartin \/ der Kassenwart Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstandsaufgaben k\u00f6nnen im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Erledigung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist er Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten hauptberuflich Besch\u00e4ftigte anzustellen. Die Vorstandsmitglieder und ehrenamtlich f\u00fcr den Verein t\u00e4tigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen nachweislich durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto und Telefon.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich im ersten Quartal statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn mindestens \u00bc der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantragt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Zust\u00e4ndigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcferin \/ des Kassenpr\u00fcfers<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung und Wahl des Vorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl des Kassenpr\u00fcferin \/ des Kassenpr\u00fcfers<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen, Umlagen und deren F\u00e4lligleit<\/li>\n\n\n\n<li>Genehmigung des Haushaltsplans<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber die Annahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen<\/li>\n\n\n\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber die Einrichtung von Abteilungen und deren Leitung<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung per E-Mail ist gleichbedeutend mit der Einberufung per Brief. Es ist sichergestellt, dass die wenigen Mitglieder ohne E-Mail-Adresse die Einladungsunterlagen in Briefform erhalten. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung k\u00f6nnen vom Vorstand und von den Mitgliedern eingebracht werden. Sie m\u00fcssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begr\u00fcndung vorliegen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen unter Benennung des abzu\u00e4ndernden bzw. neu zu fassenden Paragraphen im genauen Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden \/ dem Vorsitzenden des Vorstandes, bei deren \/ dessen Verhinderung von ihrer Stellvertreterin \/ seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung die Leiterin \/ den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Versammlungsleiterin \/ des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 1\/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Wahlen sind grunds\u00e4tzlich schriftlich vorzunehmen. Steht nur eine Person zur Wahl, wird offen abgestimmt, es sei denn, auf Antrag wird die schriftliche Wahl beschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von mindestens 2\/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von mindestens 2\/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen Versammlungsleiterin \/ vom jeweiligen Versammlungsleiter und der Protokollf\u00fchrerin \/ dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ort und Zeit der Versammlung<\/li>\n\n\n\n<li>die Versammlungsleiterin \/ der Versammlungsleiter<\/li>\n\n\n\n<li>die Protokollf\u00fchrerin \/ der Protokollf\u00fchrer<\/li>\n\n\n\n<li>die Zahl der erschienenen Mitglieder<\/li>\n\n\n\n<li>die Tagesordnung<\/li>\n\n\n\n<li>die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Satzungs\u00e4nderungen ist die zu \u00e4ndernde Bestimmung anzugeben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung als G\u00e4ste teilnehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18 Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und<\/li>\n\n\n\n<li>Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde nach Artikel 77 DS-GVO.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19 Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von mindestens 2\/3 der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 20 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur Kassenpr\u00fcfung. Diese d\u00fcrfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig\/nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenpr\u00fcferinnen \/ Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung der Kassenwartin \/ des Kassenwartes und der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 21 Ordnungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Satzung hat der Vorstand eine Gesch\u00e4ftsordnung zu erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von mindestens 2\/3 der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Dar\u00fcber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 22 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallsberechtigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann in einer ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit der im \u00a7 16 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind die 1. Vorsitzende \/ der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende \/ der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen \/ Liquidatoren (Abwicklung der Vereinsaufl\u00f6sung).<\/li>\n\n\n\n<li>Die vorstehende Vorschrift gilt entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Hemmoor, die das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, sportliche Zwecke, zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 23 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 07. M\u00e4rz 2025 beschlossen worden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Schreiben vom 24. April 2025 wurde die nachfolgende Satzung vom Registergericht in Tostedt\u00a0 angenommen. Auf Wunsch kann die Satzung auch als PDF-Datei hier \u00a0heruntergeladen werden. \u00a0 Satzung des RS-Hemmoor: \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2153","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2153","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2153"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2153\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11456,"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2153\/revisions\/11456"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rs-hemmoor.de\/neues%2026\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2153"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}